Profiausbildung Berufskraftfahrer LKW/KOM
Nächste Weiterbildung am Samstag den 22.03.2025 um 08:00 Uhr in Papenburg Modul 3
Rufen Sie uns an (04965/914020) ab 11.01.2024 jeden Samstag alle Module

Herzlich willkommen bei den Profis für Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung! Wir sind die Fahrschulen Brunen und Rüther - zwei erfahrene Unternehmen, die sich im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Lkw- und Busfahrern engagieren und kooperieren. Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Auswahl an Lehrgängen, wie zum Beispiel Ladungssicherung nach VDI 2700, Schulungen zum digitalen Tachographen, den Befähigungsnachweis zum Führen von Gabelstaplern sowie Perfektionstrainings (Sicherheitstrainings) der Klasse C, CE und D, und eine umfassende Beratung.
Unsere Dozenten und Moderatoren sind qualifizierte Fachkräfte auf dem Gebiet des Güter- und Personenverkehrs, die sich kontinuierlich weiterbilden, um Ihre Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortungsbewusst und auf dem neuesten Stand der Technik weiterzubilden. Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Schulungen zu fairen Konditionen.
Viele Berufskraftfahrer stehen bald vor der nächsten Runde der Weiterbildung. Um Sie stets über aktuelle Themen und Inhalte (BKFQ) bei Schulungen informieren zu können, haben wir unser Medienangebot mit den neuesten Technologien erweitert. Bei der Konzeption für die nächste Weiterbildungsrunde setzen wir auf die Integration digitaler Inhalte, um den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden.
Um höchste Qualität in der Weiterbildung zu gewährleisten, haben wir uns entschieden, dieses weitreichende Feld mit kompetenten Partnern zu bearbeiten. Unsere Kooperation vereint zwei starke und bewährte Unternehmen, die umfangreiche Erfahrungen in der Weiterbildung Ihrer Kraftfahrer mitbringen und sich aufgrund ihrer Ausrichtung perfekt ergänzen. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zur erfolgreichen Aus- und Weiterbildung Ihrer Berufskraftfahrer unterstützen zu können.
Informationen zur Förderung hier
Online-Schulung
Nach VO (EU) 165/2014: Artikel 33 – Digitale Fahrtenschreiber und Artikel 9 – Smart TCO Einführung, Unterweisung und Handhabung der Kontrollgeräte.Der Unternehmer ist darüber hinaus verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden [vgl. Art. 33 I S. 1 2. HS der VO (EU) Nr. 165/2014]. Sollten bei derartigen Überprüfungen Beanstandungen festgestellt werden, dürfte eine erneute anlassbezogene Schulung der Mitarbeiter erforderlich sein.
Unternehmern ist daher - im eigenen Interesse zum Nachweis bei etwaigen Betriebskontrollen - auch im Zusammenhang mit der neuen Fahrtenschreiber-Verordnung zu empfehlen, sowohl die durchgeführte/n Schulung/en als auch die regelmäßigen Überprüfungen nach Art. 33 der VO (EU) Nr. 165/2014 schriftlich zu dokumentieren.
Verkehrsunternehmen haben dafür zu sorgen, dass ihre Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des analogen und/oder digitalen Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden [Schulungspflicht nach Art. 33 der „Kontrollgeräte“-Verordnung (EU) Nr. 165/2014].
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